Heizungs- und Klimaanlagenrecht

Im Burgenland regelt das Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagengesetz (kurz: Bgld. HKG) und die Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 (kurz: Bgld. HK-VO 2019) welche Voraussetzungen Heizungsanlagen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme erfüllen müssen, wie und in welchen Intervallen diese zu überprüfen sind und wer zur Duchführung von Überprüfungen (Abgasmessungen) befugt ist. Außerdem noch, welche Abgasgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade Heizungsanlagen zu erfüllen haben und das Vorgehen von Prüfberechtigten und Behörden, wenn Mängel an einer Heizungs- oder Klimaanlage auftreten (die gesetzlichen Grundlagen finden Sie ganz unten auf dieser Seite zum Download).

Wer Abgasmessungen im Burgenland durchführt:

Prüfberechtigte, also InstallateurInnen, RauchfangkehrerInnen, HafnerInnen, KälteanlagentechnikerInnen und weitere speziell ausgebildete und ausgestattete Berufsgruppen mit burgenländischer Prüfnummer (BPR-xxxx) dürfen gesetzlich vorgeschriebene Abgasmessungen bei Öl-, Gas- oder Festbrennstoffheizungen bzw. bei Klimaanlagen durchführen. In der folgenden Liste finden Sie garantiert ein/e Prüfberechtigte/n auch in Ihrer Nähe: Liste der Prüfberechtigten

Wie häufig Abgasmessungen bei Heizungsanlagen durchgeführt werden müssen:

  1. mindestens alle vier Jahre: bei Gasfeuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 26 kW;
  2. alle zwei Jahre: bei Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW;
  3. jährlich: – bei Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 50 kW und – bei Blockheizkraftwerken.

Die Nennwärmeleistung finden Sie in der Regel am Typenschild auf der Heizungsanlage oder in der technischen Dokumentation des Herstellers. Wann Ihre Heizungsanlage wiederkehrend zu überprüfen ist, sagt Ihnen auch die oder der Prüfberechtigte Ihres Vertrauens.

Die wiederkehrende Überprüfung kann auch jeweils innerhalb von drei Monaten vor oder innerhalb von einem Monat nach dem sich aus diesem Absatz ergebenden Zeitpunkt erfolgen, ohne dass sich der Termin für die nächste Überprüfung dadurch verschiebt.

 

Was die Überprüfung einer Heizungsanlage kostet:

Die in der Bgld. HK-VO 2019 geregelten Höchsttarife für die Überprüfung von Heizungs- und
Klimaanlagen sind der Anlage 10 zur Verordnung zu entnehmen und richten sich grundsätzlich
nach folgenden Kriterien:

  • Art der Anlage
  • Dauer der Überprüfung
  • Allenfalls Nennwärmeleistung

Für gängige Heizungsanlagen gibt es gestaffelt gesetzliche Höchstgrenzen (gilt für sämtliche
zulässige Brennstoffe). Eine allfällige Kontrolle der Mängelbehebung, die Eintragung einer Anlage
in die HKADB, Anfahrtskosten sowie die Einsichtnahme ins Prüfbuch durch die zuständige
Überwachungsstelle können gesondert verrechnet werden.

Förderungen und Beratungsangebote

Informationen und Unterlagen zu Förderungen betreffend Alternativenergieanlagen
erhalten Sie unter diesem Link: Allgemeine Informationen: Burgenland.at

Sonderförderaktion 2022 - Tausch von fossilen Heizsystemen auf hocheffiziente alternative Heizsysteme - Informationen erhalten Sie unter diesem Link:
Sonderförderaktion 2022 - Tausch von fossilen Heizsystemen - Land Burgenland -
den Folder gibt´s hier zum Download: Folder Oelkesseltausch.pdf (burgenland.at)

Sonderförderaktion "Sauber Heizen für Alle" für Private 2022 – Informationen und Antragstellung: Sonderförderung "Sauber Heizen für Alle" - Land Burgenland

Heizkostenzuschuss 2022 – Informationen und Antragstellung: Heizkostenzuschuss und Anti-Teuerungsbonus - Land Burgenland

Energieberatung - Vereinbaren Sie hier Allgemeines - Land Burgenland Ihren Termin für eine kostenlose Energieberatung und profitieren Sie von den Ratschlägen der Energieexperten des Landes!